Wenn jemand während der Probezeit wegen bestimmter Verkehrsverstöße auffällt, wird er von der Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dafür wird eine Frist gesetzt. Sollte die Teilnahmebescheinigung innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt werden, muss der Führerschein abgegeben werden, bis die Bescheinigung nachgereicht wurde.
Die Probezeit dauert insgesamt zwei Jahre. Wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Die Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt, wobei es sich nicht um theoretischen Unterricht handelt. Der Kurs umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie eine 30-minütige Fahrprobe, die mit mehreren Teilnehmern gemeinsam durchgeführt wird. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Teilen des Seminars. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Sitzungen wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese muss der Behörde rechtzeitig, idealerweise sofort, vor Ablauf der Frist vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Führerschein behalten werden kann.