Liebe/r Fahrschüler/in,
Um eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse zu erwerben, muss ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden, die in der Regel am Wohnort des Antragstellers oder gemäß dem Eintrag im Personalausweis zu finden ist. Nach der Bearbeitung des Antrags wird ein Prüfauftrag an den TÜV weitergeleitet, woraufhin die theoretische Prüfung stattfinden kann. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist dabei eine Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.
Da die Antragstellung von 3 bis zu 6 Wochen dauern kann, ist es ratsam, dass die nachfolgend
aufgelisteten Unterlagen möglich kurzfristig bei uns abgegeben werden:
Für den Antrag wird benötigt: 1 Foto (biometrisch)
1 Sehtest
1 Sofortmaßnahmen am Unfallort
1 Kopie vom Personalausweis (Kopierer vorhanden)
Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur theoretischen Prüfung:
Keine theoretische Prüfung erforderlich!
Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur praktischen Prüfung:
Übungsfahrten (á 45 Minuten) nach Bedarf
5 Sonderfahrten á 45 Minuten:
3 Überland Kl. B
1 Autobahn Kl. B
1 Beleuchtungsfahrten Kl. B
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der Fahrschule Reusse