Liebe/r Fahrschüler/in,
Um eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse zu erwerben, muss ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden, die in der Regel am Wohnort des Antragstellers oder gemäß dem Eintrag im Personalausweis zu finden ist. Nach der Bearbeitung des Antrags wird ein Prüfauftrag an den TÜV weitergeleitet, woraufhin die theoretische Prüfung stattfinden kann. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist dabei eine Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.
Das Mindestalter beträgt: 15 Jahre!
Da die Antragstellung von 3 bis zu 6 Wochen dauern kann, ist es ratsam, dass die nachfolgend
aufgelisteten Unterlagen möglich kurzfristig bei uns abgegeben werden:
Für den Antrag wird benötigt: 1 Foto (biometrisch)
1 Sehtest
1 Sofortmaßnahmen am Unfallort
1 Kopie vom Personalausweis (Kopierer vorhanden)
Mit der Klasse AM dürfen Sie Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (Hubraum nicht mehr als 50 cm³, max.Leistung 4 kW) fahren.
Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur theoretischen Prüfung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
12 x Grundstoff
2 x Klassenspezifischer Stoff
mind. 1 praktische Übungsstunde á 45 Minuten
Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur praktischen Prüfung:
Übungsfahrten (á 45 Minuten) nach Bedarf
Ausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der Fahrschule Reusse