Liebe/r Fahrschüler/in,
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.
Da die Antragstellung von 3 bis zu 6 Wochen dauern kann, ist es ratsam, dass die nachfolgend
aufgelisteten Unterlagen möglich kurzfristig bei uns abgegeben werden:
Für den Antrag wird benötigt: 1 Foto (biometrisch)
1 Kopie vom Personalausweis (Kopierer vorhanden)
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)
Gesetzliche Mindestausbildung Theoretisch:
150 Minuten (2,5 Stunden)
Keine Theoretische Prüfung erforderlich!
Gesetzliche Mindestausbildung Praktisch:
Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Keine Praktische Prüfung erforderlich!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der Fahrschule Reusse