Erweiterung B (197) Automatik

Liebe/r Fahrschüler/in,

 

Um eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse zu erwerben, muss ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden, die in der Regel am Wohnort des Antragstellers oder gemäß dem Eintrag im Personalausweis zu finden ist. Nach der Bearbeitung des Antrags wird ein Prüfauftrag an den TÜV weitergeleitet, woraufhin die theoretische Prüfung stattfinden kann. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist dabei eine Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.

 

Da die Antragstellung von 3 bis zu 6 Wochen dauern kann, ist es ratsam, dass die nachfolgend

aufgelisteten Unterlagen möglich kurzfristig bei uns abgegeben werden:

 

Für den Antrag wird benötigt:                 1 Foto (biometrisch)

                                                                 1 Sehtest

                                                                 1 Sofortmaßnahmen am Unfallort

                                                                 1 Kopie vom Personalausweis (Kopierer vorhanden)

 

bei Umschreibung:                                   1 Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis

 

Ausbildung und Prüfung der Klasse B werden auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug) gefahren.

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn:

in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und

bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
 

Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur theoretischen Prüfung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

12 x Grundstoff

  2 x Klassenspezifischer Stoff

mind. 1 praktische Übungsstunde á 45 Minuten

 

Gesetzliche Mindestanforderung für die Zulassung zur praktischen Prüfung:

Übungsfahrten (á 45 Minuten) nach Bedarf

12 Sonderfahrten á 45 Minuten:

  5 Überland Kl. B

  4 Autobahn Kl. B

  3 Beleuchtungsfahrten Kl. B

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team von der Fahrschule Reusse

 

 

Info und Anmeldung 

         

Fahrschule Reusse

Alexanderstraße 344

26127 Oldenburg

          

0177- 476 28 65 

 

oder per E-Mail an:

 

 

 united@fahrschule-reusse.de

 

   

 

 

Druckversion | Sitemap
© Fahrschule Reusse