Liebe/r Fahrschüler/in,
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer
speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen
von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg)
auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und
umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den
Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten
im Ausland sind nicht möglich.
Da die Antragstellung von 3 bis zu 6 Wochen dauern kann, ist es ratsam, dass die nachfolgend
aufgelisteten Unterlagen möglich kurzfristig bei uns abgegeben werden:
Für den Antrag wird benötigt: 1 Foto (biometrisch)
Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer
Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Gesetzliche Mindestanforderung für die theoretische Ausbildung:
4 x Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Gesetzliche Mindestanforderung für die praktische Ausbildung:
5 x Praktischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.
Wichtig:
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht
erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der Fahrschule Reusse