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A direkt |
krafträder ohne leistungsbeschränkung. direkteinstieg möglich. |
25 |
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A beschränkt |
krafträder bis 25 KW(34 PS) und einem verhältniss von nicht
mehr als 0,16 KW/Kg. diese leistungsbeschränkungen entfallen zwei
jahre nach erteilung der fahrerlaubniss. |
18 |
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A1 |
krafträder bis 125 cm³ bis 11KW (15 PS). Für 16- bis
17jährige max. 80 km/h bauartbedingte höchstgeschwindikeit. |
16 |
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B |
kraftwagen bis 3,5 t. auch mit anhänger bis 750 kg, sofern das
zulässige gesamtgewicht des anhängers das leergeweicht des zugfahrzeugs
nicht übersteigt und das zulässige gesamtgewicht des zuges nicht
höher als 3,5 t ist.
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18 |
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BE |
kombinationen aus einem zugfahrzeug der klasse B und einem anhänger,
der nicht unter B fällt. |
18 |
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L |
land- und forstwirtschaftliche zugmaschinen bis 32 km/h höchstgeschwindigkeit
(mit anhänger bis 25 km/h). selbstfahrende arbeitsmaschinen und flurförderzeuge
(gabelstapler) bis 25 km/h. |
16 |
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M |
kleinkrafträder und fahrräder mit hilfsmotor bis 50 cm³
und max. 45 km/h höchstgeschwindigkeit. |
16 |