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A direkt |
krafträder ohne leistungsbeschränkung. direkteinstieg möglich. |
25 |
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A beschränkt |
krafträder bis 25 KW(34 PS) und einem verhältniss von nicht
mehr als 0,16 KW/Kg. diese leistungsbeschränkungen entfallen zwei jahre
nach erteilung der fahrerlaubniss. |
18 |
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A1 |
krafträder bis 125 cm³ bis 11KW (15 PS). Für 16- bis 17jährige
max. 80 km/h bauartbedingte höchstgeschwindikeit. |
16 |
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B |
kraftwagen bis 3,5 t. auch mit anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige
gesamtgewicht des anhängers das leergeweicht des zugfahrzeugs nicht
übersteigt und das zulässige gesamtgewicht des zuges nicht höher
als 3,5 t ist.
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18 |
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BE |
kombinationen aus einem zugfahrzeug der klasse B und einem anhänger,
der nicht unter B fällt. |
18 |
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L |
land- und forstwirtschaftliche zugmaschinen bis 32 km/h höchstgeschwindigkeit
(mit anhänger bis 25 km/h). selbstfahrende arbeitsmaschinen und flurförderzeuge
(gabelstapler) bis 25 km/h. |
16 |
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M |
kleinkrafträder und fahrräder mit hilfsmotor bis 50 cm³
und max. 45 km/h höchstgeschwindigkeit. |
16 |